Das Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform
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Das Vertragsarztrecht ist durch die Gesundheitsreform erheblich umgestaltet worden. Für Studierende, die das Rechtsgebiet erst noch kennen lernen wollen und für Praktiker, die alltäglich oder gelegentlich damit arbeiten, ist es mehr denn je wichtig zu wissen, was nun (noch) gilt, was neu gestaltet ist und wann schon beschlossene, aber noch nicht umgesetzte Neuregelungen in Kraft treten. Die Neuerscheinung gibt darauf klare Antworten und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Einarbeitung der Rechtsprechung des BSG. - Heilbehandlungsanspruch des Versicherten - Ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung - Sachleistungsprinzip - Regelversorgung, integrierte Versorgung, Hausarztzentrierte Versorg - Vertragssystem - Zulassungsfähige Personen und Institutionen - Vertragsärztliches Leistungs- und Vergütungssystem - Kontrolle der vertragsärztlichen Tätigkeit - Vertragsärztliches Sanktionssystem. Dr. Ulrich Wenner ist Richter in dem für das Vertragsarztrecht zuständigen 6. Senat des Bundessozialgerichts Für Richter, Rechtsanwälte und Rechtsbeistände, Studierende, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter, Justitiare der kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und Sozialversicherungsträger.