Praxis der Strafzumessung
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Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt; ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch den Straf-richter. Für ihn, aber auch für den mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befaßten Staatsanwalt bzw. Strafverteidiger, ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher von entscheidender Bedeutung. Hierfür bietet das Werk eine systema- tische und praxisorientierte Darstellung mit zahlreichen Beispielen und Bearbeitungsschemata. - Das Instrumentarium der Sanktionen - Die strafzumessungserheblichen Umstände - Der Vorgang der Strafzumessung - Die Gesamtstrafe - Die Feststellung der strafzumessungserheblichen Tatsachen - Die Strafzumessung in den Urteilsgründen - Deliktsspezifische Strafzumessungsumstände Die Neuauflage berücksichtigt die seit Herbst 1994 veröffentlichte Gesetzge-bung, Rechtsprechung und Literatur und bringt das Werk auf den Stand von Juni 2001. In den Katalog der deliktsspezifischen Strafzumessungsumstände wurden die Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) neu aufgenommen. Dr. Gerhard Schäfer sitzt einem Strafsenat des Bundesgerichtshofes vor. An der 3. Auflage haben zwei weitere Spezialisten mitgewirkt: Dr. Günther Sander ist als Vorsitzender Richter einer Strafkammer am LG Berlin mit der Praxis der Strafzumessung bestens vertraut. Gerhard van Gemmeren, Richter am Amtsgericht, ist derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einen Strafsenat des Bundesgerichtshofes abgeordnet. Für Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger