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Universitätsarbeitsrecht

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Am 1. Jänner 2004 wurde das am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene Universitätsgesetz 2002 voll wirksam. Mit diesem Zeitpunkt wurde neben dem Organisations- und dem Studienrecht auch die dritte Säule der Reform, das Personalrecht, umgesetzt. Die Neuordnung des universitären Personalrechts brachte und bringt bis zum heutigen Tag zweifelsfrei weitest reichende Konsequenzen und größte Herausforderungen für das neue Universitätsmanagement. Immerhin wird durch das Universitätsgesetz 2002 nicht nur die Autonomie für die Universitäten festgeschrieben, sondern auch der Wechsel vom öffentlichen Dienstrecht zum privaten Arbeitsrecht. Die Universitätsbediensteten sind nun Angestellte der Universität und nicht mehr Bundesbedienstete. Diese Situation des Umbruchs, der Unklarheit und der offenen Fragen lässt es nützlich erscheinen, eine zusammenschauende Betrachtung dieser komplexen Problematik zu schaffen und Lösungen für einzelne Stolpersteine anzubieten.

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Universitätsarbeitsrecht, Jürgen Dumpelnik

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2008
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