LBauO Rh-Pf
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Die aktuelle Reform der LBauO Rheinland-Pfalz durch das Landesgesetz vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 77) erfordert eine Neuauflage des bewährten Kommentars, denn mehr als 60 Änderungen sind mit der LBauO-Novelle 2015 verbunden. Im Rahmen der Reform u. a. neu in der 4. Auflage: - Erweiterung der Gebäudeklassen in § 2 - wesentliche Änderungen im Abstandsflächenrecht des § 8 - Änderungen im Bereich des baulichen Brandschutzes der §§ 15, 27 ff. - Wiedereinführung der Rechtsfigur des „Bauleiters (§ 56a)“ - Erweiterung der verfahrensfreien Vorhaben in § 62 - Neuordnung der Behördenstruktur auf der unteren Verwaltungsebene Außerdem betroffen sind - die Bestimmungen über das Barrierefreie Bauen - die Regelungen zur Nutzung erneuerbarer Energien und die Einsparung von Energie - das Recht der Umweltprüfung (UVP) - das Störfallrecht - die Regelungen der §§ 18 ff. LBauO zur Verwendung von Bauprodukten. Ebenso umfassend berücksichtigt sind alle wesentlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz sowie des OVG Koblenz seit 2012 zum Bauordnungsrecht. Darüber hinaus sind relevante Judikate anderer Oberverwaltungsgerichte und des BVerwG bis Ende 2015 in die Kommentierung eingearbeitet worden.