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Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze

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Die Videoüberwachung ist ein modernes Instrument der Sozialkontrolle, das von der Polizei genutzt wird, um potenzielle Täter abzuschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. In einem Pilotprojekt in Brandenburg wurde die Wirksamkeit der Videoüberwachung evaluiert und bestätigt. Die Ergebnisse zeigen, dass Kriminalität durch Videoüberwachung unterdrückt wird, ohne gravierende Verdrängungseffekte. Diese Wirkung tritt jedoch nur auf, wenn die Videoüberwachung in ein umfassendes Konzept zur Kriminalitätsbekämpfung integriert ist. Rechtliche Legitimation ist notwendig, was für das Pilotprojekt durch den Landtag Brandenburg geschaffen wurde. Nach Abschluss des Projekts wurden die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Videoüberwachung an öffentlichen Orten weiterentwickelt, dokumentiert im neuen § 31 des Brandenburgischen Polizeigesetzes. Demnach darf Videoüberwachung nur offen an Orten erfolgen, an denen aufgrund von Lageerkenntnissen eine erhöhte Straftatengefahr besteht. Aktuell ist die Videoüberwachung Teil einer umfassenden Strategie zur Prävention und Kriminalitätsbekämpfung in Brandenburg. Die Evaluationsstudie analysiert die Wirksamkeit, Bürgerbefragungen und Expertengespräche, und die Ergebnisse belegen die angestrebten Effekte der Videoüberwachung. Zudem wird die rechtliche Bewertung der Regelungen und deren Voraussetzungen thematisiert.

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Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze, Manfred Bornewasser

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2008
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