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Die strafprozessuale Zufallsverwendung

Zufallsfunde und andere Zweckdivergenzen bei der Informationsverwendung im Strafverfahren

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Im Strafverfahren werden häufig Informationen genutzt, die ursprünglich für andere Zwecke erhoben wurden, sei es zur Verfolgung anderer Straftaten oder aus sicherheitsrechtlichen oder allgemeinen verwaltungsrechtlichen Gründen. Der Autor untersucht die Änderung solcher Zwecke und die anschließende Verwendung dieser Informationen im Strafprozess. Er analysiert die Fallgestaltungen von Zufallsfunden und deren strafverfahrensrechtliche Verwertung sowie die Verwendung anderer Informationen, die mit Zufallsfunden in Verbindung stehen. Mit den praktischen Möglichkeiten zur Informationsverwendung wächst die rechtliche Notwendigkeit formaler Sicherungen. Die Dogmen zum Umgang mit Informationen im Strafprozess stammen jedoch aus den Entwicklungen des 18. und 19. Jahrhunderts. Der Autor hinterfragt diese Leitlinien und zeigt, dass sie den heutigen Anforderungen des unverkörperten Informationstransfers nicht gerecht werden. Er plädiert für die strikte Anwendung der allgemeinen Zweckbindungsdogmatik im Strafprozessrecht und entwickelt ein Konzept, das den modernen Grundrechts- und Rechtsstaatserfordernissen entspricht, um die Zulässigkeit der strafprozessualen Informationsverwendung sachgerecht zu beurteilen.

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Die strafprozessuale Zufallsverwendung, Stefan Grawe

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Erscheinungsdatum
2008
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