Haftung von Eisenbahnunternehmen
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Die Untersuchung behandelt die Haftung der Eisenbahnunternehmen im Hinblick auf die Personenbeförderung und den Gütertransport im deutschen Recht. Aufgrund der Globalisierung und des damit verbundenen stetig zunehmenden grenzüberschreitenden Schienenverkehrs werden auch die Vorgaben internationaler Regelwerke (ER CIM, ER CIV) berücksichtigt. Neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung wird somit der immensen Praxisrelevanz des Themas Rechnung getragen. Zunächst wird die Haftung der Bahnunternehmen nach dem Haftpflichtgesetz ausführlich untersucht, um sodann kurz auf die deliktische Haftung einzugehen. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt im Bereich der vertraglichen Haftung. Haftungsprivilegierungen bei der Personenbeförderung gelten für die Bahnunternehmen nach Gesetzesänderungen im nationalen und Konventionsrecht nur noch eingeschränkt. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Bahnunternehmen hinsichtlich der Formulierung von Geschäftsbedingungen werden ebenso aufgezeigt wie die Rechte der Bahnkunden im Fall von Leistungsstörungen (Verspätungen, Zugausfall). Anhand von Fallbeispielen werden konkrete Lösungsvorschläge für die Praxis sowie ein Vorschlag zur Reform der Fahrgastrechte unterbreitet. Die Vertragsonomie im schienengebundenen Frachtverkehr ist zahlreichen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. Die Haftungshöchstbeträge sind viel zu niedrig angesetzt und müssen dringend an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Eine von den starren gesetzlichen Regelungen des HGB und der ER CIM abweichende dispositive Vertragsgestaltung muss insbesondere im Frachtverkehr zwischen Unternehmern ermöglicht werden.