Die Ertragsbesteuerung auf dem deutschen Festlandsockel und in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
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Festlandsockel und ausschließliche Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee bilden im Gegensatz zum Küstenmeer keinen Teil des Staatsgebiets, sondern Gebiete sui generis. Die Bundesrepublik Deutschland macht von den ihr dort kraft Völkerrechts zustehenden umfassenden wirtschaftlichen Nutzungsbefugnissen auf ertragsteuerlichem Gebiet trotz der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung dieser Gebiete – erwähnt sei neben der Förderung von Kohlenwasserstoffen und deren Transport durch Rohrleitungen die Windenergieerzeugung – nur eingeschränkt Gebrauch. Ertragsteuerlich gehört der Festlandsockel nur hinsichtlich der Erforschung und Ausbeutung von Naturschätzen zum Inland. Die vorliegende Dissertation widmet sich der Aufgabe, das Wirtschaftsgeschehen in diesen Meeresräumen und die damit zusammenhängenden ertragsteuerlichen Fragestellungen unter Einbeziehung völker-, verfassungs- und DBA-rechtlicher Aspekte in stärkerem Umfang als bisher auf die Landkarte des Steuerrechts zu bringen. So wird die de lege lata festzustellende Ungleichbehandlung des Meeresbergbaus einerseits und der Windenergieerzeugung andererseits ebenso auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht wie entsprechende zukünftige Gesetzgebungsaktivitäten zum Zwecke ihrer Beseitigung. Im Rahmen der Arbeit wird die Verfassungswidrigkeit der Ausdehnung der Gewerbesteuer auf den Festlandsockel nachgewiesen. Zum Abschluss wird ein Ausblick auf die zukünftige seevölkerrechtliche Entwicklung und deren Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht gewagt.