Offenlegung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten
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Banken, deren Bilanzposten sich überwiegend aus Finanzinstrumenten rekrutieren, müssen umfangreiche Vorkehrungen treffen, um die Offenlegungspflichten nach IFRS 7 einerseits und § 315 HGB andererseits zu erfüllen. Neben dem selbstverständlichen Anspruch, den normativen Vorgaben gerecht zu werden, taucht hierbei auch das Problem auf, dass die geforderten Angaben in beiden Regelwerken oft ähnlich oder gar redundant sind bzw. bereits für bankaufsichtsrechtliche Zwecke erhoben werden müssen. Für das Rechnungswesen erwächst hieraus das Problem, geeignete Prozesse zu installieren, die einerseits die Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenübermittlung gewährleisten, andererseits aber Doppel- bzw. Mehrfacharbeiten vermeiden. In dieser Arbeit werden zunächst die Regelungs- und Überschneidungsbereiche der einschlägigen gesetzlichen Normen skizziert (Tz. 2), sodann die geforderten Einzelangaben dargestellt (Tz. 3) und abschließend die bereichsübergreifenden Probleme der Prozessorganisation, insbesondere die Abstimmung zwischen Controlling und externem Rechnungswesen untersucht (Tz. 4).