VVG-Quoten
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Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, Herbeiführung des Versicherungsfalls und Gefahrerhöhung ist durch die VVG-Reform grundlegend überarbeitet worden. Der Kernpunkt des neuen VVG ist die Aufgabe des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“ und die Einführung eines Leistungskürzungssystem nach der „Schwere des Verschuldens“. So verweist die gesetzliche Begründung darauf, dass es sich in der Schadenpraxis als unbefriedigend erwiesen habe, dass entweder der Versicherungsnehmer die volle vertragliche Versicherungsleistung erhalte oder der Versicherer insgesamt leistungsfrei wird. So wird dies gerade dann als ungerecht empfunden, wenn bei nur geringem Unterschied des Verschuldens gegensätzliche Rechtsfolgen eintreten, nämlich in dem einen Fall der volle Versicherungsschutz und in dem anderen nur leicht abweichenden Fall völlige Leistungsfreiheit. Die Praxis der Schadenregulierung wird dadurch erheblich verändert. In jedem Fall ist eine Abwägung zu treffen, die gerichtsfest sein muss. Das Buch bietet dabei eine Referenz zur Einordnung und Bestimmung von Quoten der Leistungskürzung in der Sach- und Kaskoversicherung. Dabei werden auch die rechtlichen Grundlagen der Kriterien der Quotenbildung und Fragen zu 100-Prozent-Quoten, Indizwirkung von Straftatbeständen, Mehrfachverwendung von Kriterien und Quoten bei Mehrfachverstößen dargestellt. Kernstück des Buches ist eine an Stichwörtern orientierte Fallsammlung, die eine präzise und übersichtliche Einordnung des konkreten Falles ermöglicht.