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Das Menschenrecht auf einen angemessenen Lebensstandard

Ernährung, Wasser, Bekleidung, Unterbringung und Energie als Elemente des Art. 11 (1) IPWSKR

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Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist das wichtigste, gleichzeitig aber auch eines der am wenigsten erforschten und thematisierten Rechte des Sozialpakts. Die Arbeit entwickelt eine eigene Definition für den Begriff «Lebensstandard» und konkretisiert diesen anhand von Achtungs-, Schutz- und Erfüllungspflichten sowie seiner Kernverpflichtung. Sie beleuchtet die einzelnen Elemente des Rechts, nämlich Ernährung, Wasser, Bekleidung und Unterbringung kritisch aus menschenrechtlicher Sicht und macht grundlegende Ausführungen zum Zugang zu Energie. Am Schluss der Arbeit steht die Frage nach der Funktion des Rechts: Ist es ein eigenes Menschenrecht, lediglich eine Sammelbezeichnung für seine Elemente oder eine Generalklausel, die als Auslegungsmaßstab für den gesamten Sozialpakt dient?

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Das Menschenrecht auf einen angemessenen Lebensstandard, Katharina Engbruch

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2008
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