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Ausgewählte Probleme zum Anwendungsbereich des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO

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Nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Die Bedeutung dieser Korrekturvorschrift ist groß. Das zeigt bereits der Umstand, dass sich in den juristischen Datenbanken Hunderte Entscheidungen der Finanzgerichte zu dieser Vorschrift finden. Gleichwohl ist ihre Auslegung und ihr Anwendungsbereich nach wie vor ungeklärt und umstritten. Einer Aufarbeitung und Systematisierung dieser Materie hat sich die vorliegende Arbeit verschrieben. Im ersten Teil erörtert der Verfasser die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. Im zweiten Teil legt er dar, in welchem Verhältnis § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO zu den anderen Korrekturvorschriften steht und im dritten Teil stellt er ausgewählte Fallgruppen dar, an denen er die Erkenntnisse aus dem ersten Teil überprüft. Auf den ersten Blick handelt es sich zwar um eine verfahrensrechtliche Frage, an zahlreichen Stellen zeigt sich aber, dass gerade § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO nur zu bewältigen ist, wenn man tief in das materielle Steuer- und Bilanzrecht eindringt. Die zahlreichen vom Verfasser behandelten Beispiele zeigen die Aktualität dieser Problematik. In vielen Fällen stellt er sich zudem gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung und die herrschende Meinung und macht eigene Lösungsvorschläge.

Buchvariante

2008, paperback

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