Mehrfachschutz geistigen Eigentums im deutschen Rechtssystem
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Ausgehend von einer Darstellung der Systematik des Schutzes Geistigen Eigentums in Deutschland und einer anschließenden Darlegung grundlegender Wesensgemeinsamkeiten, aber auch Wesensunterschiede der einzelnen immaterialgüterrechtlichen Schutzpositionen werden die Rechtfertigungsgründe für die konkrete Schutzgewährung jedes einzelnen Immaterialgutes anhand der Anwendung der bekannten Ansätze (Rechtfertigungstheorien) dargestellt. Das aus der Rechtfertigung des Immaterialgüterschutzes insgesamt ableitbare generelle „Leistungsprinzip“ wird sodann anhand einer Herausarbeitung der für den Schutz jedes einzelnen Immaterialgutes individuell zu erbringenden Leistung konkretisiert. Diese Leistungsbetrachtung stellt im Hauptteil der Arbeit die Grundlage der Analyse einer Vielzahl von Fallkonstellationen zu Überschneidungen des Schutzbereiches immaterieller Güter dar. Aus diesen „Fallstudien“ heraus nähert sich die Arbeit einer Systematik des Mehrfachschutzes, die der momentanen Handhabung des Phänomens in der deutschen Gesetzeslandschaft der Immaterialgüter gegenüberstellt wird. Letztlich schließt die Arbeit mit der Folgerung der Notwendigkeit einer Reform des bestehenden Systems und Lösungsvorschlägen für eine Behandlung des Mehrfachschutzes in der legislativen Rechtspraxis.