Vom Acker bis zum Teller
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Das Thema Rückverfolgbarkeit ist spätestens seit der BSE-Krise ins öffentliche Interesse getreten. Dies hat in der Gesetzgebung zu erheblichen Änderungen geführt. Das Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit, vorgelegt im Januar 2000 von der EU-Kommission, hat eine Umstrukturierung des Lebens- und Futtermittelrechts bewirkt, um so das verlorene Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln wiederherzustellen. Als rechtliche Konsequenz wurde im Januar 2002 die EU-Basis-Verordnung erlassen, die das gesamte Lebens- und Futtermittelrecht als ein Dachgesetz zusammenfasst. Der einheitliche Ansatz ‚vom Acker bis zum Teller’ bezieht die gesamte Produktions-, Herstellungs- und Verarbeitungskette vom Landwirt bis zum Einzelhandel in die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit mit ein. Jedes Lebens- und Futtermittelunternehmen wird verpflichtet, Systeme und Verfahren aufzubauen, um ihre direkten Lieferanten sowie Kunden und die Art der Produkte zu erfassen, so dass im Bedarfsfall der Produktions- und Verarbeitungsweg lückenlos rückverfolgt werden kann. In ihrer Eigenschaft als EU-Basis-VO gilt sie in jedem EU-Mitgliedstaat verbindlich und unmittelbar, so dass eine Modifizierung auf nationaler Ebene nicht erforderlich ist. Dennoch hat es auch im deutschen Rechtssystem einige Änderungen gegeben. Im September 2005 wurde das bestehende Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vom neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) abgelöst, das dem vorbeugenden Gesundheitsschutz von Mensch, Tier und Umwelt gilt sowie die Bereitstellung von Informationen sichern und Schutz vor Täuschung im Verkehr mit Lebens- und Futtermitteln liefern soll. Auch für ökologisch erzeugte Produkte gibt es spezielle Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit. Lange bevor es rechtliche Bestimmungen gab, haben sich die ökologischen Anbauverbände selbst Erzeugungs- und Verarbeitungsrichtlinien gegeben, um Produktion, Herstellung und Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse einheitlich zu gestalten. Aus diesen Verbandsrichtlinien resultierte 1991 die EG-Öko-VO, die die ökologische Erzeugung und Verarbeitung normiert und eine einheitliche Kennzeichnung ökologisch erzeugter Produkte vorschreibt. Zur Demonstration, dass ein Produkt den Anforderungen der EG-Öko-VO entspricht, gibt es ein europäisches und auch ein deutsches Öko-Kennzeichen. Rückverfolgbarkeit spielt insbesondere bei ökologisch erzeugten Produkten als Qualitätssicherungsmaßnahme eine wichtige Rolle, da bei diesen Produkten eine analytische Differenzierung zu konventionellen Produkten nicht möglich ist und es nur durch entsprechende Maßnahmen möglich ist, das hohe Vertrauen der Verbraucher in diese Produkte zu erhalten.