Die verbrechenssystematische Einordnung der EG-Grundfreiheiten
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Das Recht der Europäischen Gemeinschaft nimmt einen immer stärker werdenden Einfluß auf die nationalen Rechtsordnungen. Auch das Strafrecht kann sich dem nicht entziehen. Vor allem die Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes ist ein seit Jahrzehnten ungebrochen dynamischer Prozeß. Die Grundfreiheiten des EG- Vertrages sind dessen deutlichste und wirkungsvollste Ausprägung. Durch den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts können sie eine nach nationalem Recht gebotene Strafe verhindern. Der Verfasser zeigt auch, daß die Grundfreiheiten keinen über die Frage der Rechtmäßigkeit hinausgehenden unmittelbaren Einfluß auf das nationale Strafrecht haben. Insbesondere verstößt es gegen die europarechtliche Kompetenzverteilung, mißt man die Art und das Maß einer Kriminalstrafe an den Grundfreiheiten. Gleichwohl können sie einen mittelbaren Einfluß auf die Sanktion haben, wenn sie ein unüberwindbarer Faktor bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung sind.