Eigentum und Steuern in der Republik
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Angesichts stetig steigender Lasten der Bürger durch Steuern und Abgaben hat der Halbteilungsgrundsatz des Bundesverfassungsgerichts, mit dem auf Basis des Eigentumsgrundrechts des Art. 14 GG eine maximale Steuerbelastung in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand proklamiert worden ist, nicht an Aktualität und Brisanz verloren. Dabei lässt sich der Halbteilungssatz nicht auf die Diskussion um eine grundgesetzliche Steuerbegrenzung reduzieren, sondern entpuppt sich als grundlegende Frage nach der Beziehung von privatem Eigentum und staatlicher Lastenzuteilung, von Steuerbürger und Steuerstaat, von Bürger und Staat. Die grundsätzliche Frage nach dem Verhältnis von Eigentum und Steuern erörtert der Autor im Licht der Republik als dem Gemeinwesen bürgerlicher Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Ausgehend von der republikanischen Grundidee der Freiheit, die zugleich Rechte und Pflichten impliziert, zeigt er, dass das Halbteilungsprinzip in der republikanischen Konzeption angelegt ist. Die Freiheits- und Eigentumsdogmatik der Republik weist ebenso auf den Halbteilungsgrundsatz hin wie das soziale Prinzip, das nicht nur den Eigentümer zu einem gemeinwohldienlichen Steuerbeitrag verpflichtet, sondern auch von jedem Bürger Selbständigkeit und Selbstverantwortung einfordert. Der Autor legt dar, dass der Halbteilungsgrundsatz in der modernen Republik nicht nur den fiskalischen Zugriff begrenzt, sondern zugleich für einen schlankeren Staat, für mehr Rechte und Pflichten der Eigenverantwortlichkeit des einzelnen Bürgers und entsprechende Rahmenbedingungen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft plädiert.