Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
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Mit Inkrafttreten des „Kinderbildungsgesetz (KiBiz)” in Nordrhein-Westfalen haben sich Finanzierung und Struktur der Kindertageseinrichtungen deutlich verändert. Der Kommentar gibt auch in der dritten Auflage für die praktische Umsetzung des KiBiz Hilfen und Antworten auf die in der Praxis auftretenden Fragestellungen. In der dritten Auflage greift der Kommentar die erste Stufe der KiBiz-Reform auf: Diese beinhaltet insbesondere die Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr, Verbesserungen in der Personalausstattung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie auch Vereinfachungen im Verhältnis zwischen Einrichtungen und Kostenträgern. Ergänzend zum anwenderorientierten Überblick werden da, wo tieferes Verständnis hilfreich ist, Bezüge zum Gesetzgebungsverfahren und der Vorgängerregelung (GTK) hergestellt. Die untergesetzlichen Regelungen wie die Verfahrensordnung, die Personalvereinbarung und die neuen Bildungsgrundsätze zum KiBiz werden aufgeführt und erläutert. Der Kommentar bietet so eine praxisnahe und leicht verständliche Erläuterung zum Gesetz. Er vermittelt einen anwenderorientierten Überblick über das komplett neu gestaltete Finanzierungssystem und beschreibt die fachliche Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Als wichtige Arbeits- und Orientierungshilfe eignet sich der Verlagstitel für Kindergärten und -tagesstätten, Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltungen, Eltern, Tagesmütter und -väter, Jugend- und Sozialämter, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen, freie Träger, Gerichte, Anwälte, Bildungsinstitute, mit der Kindererziehung, -betreuung oder -bildung befasste Institutionen und Personen. Die Verfasser: Verena Göppert ist als Beigeordnete beim Städtetag NRW für den Bereich Kinder, Jugend und Familie zuständig. Markus Leßmann leitete als Erster Beigeordneter beim Landkreistag NRW das Sozial- und Jugenddezernat. Nach einer Zeit im nordrhein-westfälischen Jugendministerium (2009 - 2010) wurde er zwischenzeitlich zum Abteilungsleiter im NRW-Gesundheitsministerium für die Abteilung „Pflege, Alter, demographische Entwicklung“ ernannt. Beide Autoren haben die Gesetzesentstehung von den Anfängen bis zum Gesetzesbeschluss persönlich begleitet •