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Produktbezogene Umweltschadenshaftung für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel

Auswirkungen der Umwelthaftungsrichtlinie und des Umweltschadensgesetzes

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Am 14. November 2007 ist das Umweltschadensgesetz in Kraft getreten, welches der Umsetzung der im Jahre 2004 erlassenen Umwelthaftungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft dient. Der Vollzug des Umweltschadensgesetzes wird zwangsläufig Fragen aufwerfen; unter anderem, ob und in welcher Weise das Umweltschadensgesetz im Chemikalienbereich relevant werden kann. Dies beleuchtet die vorliegende Untersuchung, wobei in erster Linie die produktbezogene Umweltschadenshaftung für chemische Stoffe und Pflanzenschutzmittel in den Blick genommen wird. Angesprochen ist damit die Fragestellung, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Hersteller, Vertreiber und Anwender einer Chemikalie oder eines Pflanzenschutzmittels für Umweltschadensfälle haftet, die aus der Verwendung des Stoffes resultieren.

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Produktbezogene Umweltschadenshaftung für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel, Kristian Fischer

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2008
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