Sicherungsverwahrung gegen Heranwachsende und Jugendliche
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Seit 2003 können Strafrichter die vorbehaltene und nachträgliche Sicherungsverwahrung auch gegen Heranwachsende anordnen. Politische Hardliner fordern sogar, diese Maßregel auch für jugendliche Straftäter einzuführen. Peggy Wüstenhagen stellt einen solchen Handlungsbedarf des Gesetzgebers anhand aktueller Statistiken in Frage. Die Kriminalitätslage wird unangemessen dramatisiert, um die Öffentlichkeit politisch zu instrumentalisieren. Zudem bleibt die Frage, ob die vorbehaltene bzw. nachträgliche Sicherungsverwahrung überhaupt mit dem Erziehungsgedanken vereinbar ist, der das Jugendstrafrecht prägt. Im Erwachsenen- und auch im Jugendstrafrecht ist die Sicherungsverwahrung zwar verfassungsrechtlich nicht angreifbar. Insbesondere im Jugendstrafrecht ist sie aus kriminalpolitischer Sicht dennoch das völlig falsche Signal. Wirksame Präventivkonzepte sind das Gebot der Stunde, um schwere Jugend- und Heranwachsendenkriminalität dauerhaft und nachhaltig einzudämmen.