Romidee und Rechtsbild in der Spätantike
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Das Jahr 534 nach Christus gehört zu den augenfälligsten Wegmarken der europäischen Zivilrechtsgeschichte. In jenem Jahr war das große Projekt der Sammlung und amtlichen Edition der diversen Materien des römischen Rechtes vollendet, welches Kaiser Justinian initiiert hatte und das noch heute als Corpus Iuris Civilis einen wesentlichen Teil des Fundamentes der kontinentaleuropäischen Rechtsordnung bildet. Wie aber kam es zu jener Kompilation, was veranlasste den Kaiser, der Zeit seines Lebens die Stadt Rom niemals betreten hatte, das römische Recht zu sammeln und als verbindlich zu verkünden? Seinem Inhalt und Umfang nach steht das Corpus Iuris Civilis recht einmalig im Lauf der Rechtsgeschichte. Was aber motivierte seine Schöpfung? Der vorliegende Versuch einer Beantwortung dieser Fragen wählt als Ausgangspunkt nicht den Ablauf der reinen Ereignisgeschichte, sondern befasst sich zunächst mit der zeitgenössischen Ideengeschichte, fragt nach dem Denken und Fühlen der handelnden Personen, wählt den Ansatz der Mentalitätsgeschichte und untersucht die Philosophie und die Theologie jener Zeit, beobachtet wirtschafts- und sozialgeschichtliche Zusammenhänge und Verläufe und versucht auf diese Weise, einem bemerkenswerten juristischen Phänomen auf die Spur zu kommen.