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Die Meldepflicht im Geldwäschereigesetz

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Mit dem Erlass des Geldwäschereigesetzes wurden die Finanzintermediäre neu zur Meldung von Vermögenswerten verpflichtet, die aus einem Verbrechen herrühren, in der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation liegen oder im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung im Sinne von Art. 305bis StGB stehen, sofern ein begründeter Verdacht vorliegt. Zentrales Kriterium ist der begründete Verdacht, ein unbestimmter Rechtsbegriff, der für jeden konkreten Fall bestimmt werden muss. Die vorliegende St. Galler Dissertation setzt sich mit diesem Begriff des begründeten Verdachts und der Meldepflicht spezifisch mit Blick auf die Banken und deren regulatorisches Umfeld auseinander, wobei auch im Rahmen der Revision des Geldwäschereigesetzes geplante Änderungen Berücksichtigung finden. Die Banken stehen im Zusammenhang mit der Ausübung der Meldepflicht in einem Spannungsfeld zwischen Bankgeheimnis, Bankaufsichtsrecht, vertraglichen Pflichten gegenüber dem Bankkunden und Geldwäschereistraftatbestand. Die Auseinandersetzung mit der Meldepflicht erfolgt daher gezielt mit Blick auf dieses Spannungsfeld. Besondere Berücksichtigung finden auch die notwendigen Massnahmen zur bankinternen organisatorischen Umsetzung der Meldepflicht. Abgerundet wird die Publikation mit einer Praxishilfe durch eine umfassend aufgearbeitete und strukturierte Fallsammlung mit Beispielen aus der Praxis der schweizerischen Meldestelle für Geldwäscherei, der FATF und des amerikanischen FinCEN sowie aus Lehrbüchern.

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Die Meldepflicht im Geldwäschereigesetz, Michael Reinle

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2007
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