"Legale Revolution"?
Autoren
Parameter
Mehr zum Buch
Florian Scriba untersucht die verfassungsdogmatische und -historische Haltbarkeit des Begriffs der „legalen Revolution“; dabei knüpft er an die Errichtung der NS-Herrschaftsordnung sowie die „friedliche Revolution“ in der DDR an. Im Zentrum steht die Frage nach den politischen Grenzen verfassungsändernder Rechtssetzung - in erster Linie dort, wo es an einer expliziten Beschränkung der Verfassungsänderungskompetenz fehlt, wie im Fall der Weimarer Verfassung und der DDR-Verfassung von 1974. Die verfassungsrechtswissenschaftlich umfassende Auseinandersetzung führt den Autor zu dem Fazit, daß zwar die inhaltliche Unbeschränktheit einer Verfassungsänderungskompetenz nicht per se auszuschließen ist, der „Legalität“ jener „revolutionären“ politischen Umbrüche jedoch Schranken der Verfassungsänderung entgegenstanden, die sich trotz des Schweigens der jeweiligen Normtexte durch die Auslegung ergeben.
Publikation
Buchkauf
"Legale Revolution"?, Florian Scriba
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2008
Lieferung
Zahlungsmethoden
Deine Änderungsvorschläge
- Titel
- "Legale Revolution"?
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Florian Scriba
- Verlag
- Duncker & Humblot
- Erscheinungsdatum
- 2008
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3428128060
- ISBN13
- 9783428128068
- Reihe
- Schriften zur Verfassungsgeschichte
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Florian Scriba untersucht die verfassungsdogmatische und -historische Haltbarkeit des Begriffs der „legalen Revolution“; dabei knüpft er an die Errichtung der NS-Herrschaftsordnung sowie die „friedliche Revolution“ in der DDR an. Im Zentrum steht die Frage nach den politischen Grenzen verfassungsändernder Rechtssetzung - in erster Linie dort, wo es an einer expliziten Beschränkung der Verfassungsänderungskompetenz fehlt, wie im Fall der Weimarer Verfassung und der DDR-Verfassung von 1974. Die verfassungsrechtswissenschaftlich umfassende Auseinandersetzung führt den Autor zu dem Fazit, daß zwar die inhaltliche Unbeschränktheit einer Verfassungsänderungskompetenz nicht per se auszuschließen ist, der „Legalität“ jener „revolutionären“ politischen Umbrüche jedoch Schranken der Verfassungsänderung entgegenstanden, die sich trotz des Schweigens der jeweiligen Normtexte durch die Auslegung ergeben.