Responsibility to protect
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Hat die Staatengemeinschaft eine rechtlich greifbare Verantwortung, Individuen vor Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen? Die von der UN-Generalversammlung im Jahr 2005 beschlossene „Responsibility to Protect“ könnte eine Verschiebung des Völkerrechts in dieser zentralen Frage eingeleitet haben. Nimmt man eine solche Verantwortung an, dreht sich der Rechtfertigungsdruck komplett um: Nicht mehr diejenigen Staaten, welche zur Abwendung gravierender innerstaatlicher Menschenrechtsverletzungen intervenieren, müssen sich exkulpieren, sondern vielmehr die untätig gebliebenen Staaten. Christopher Verlage untersucht, ob sich die „Responsibility to Protect“ bereits zu einer verbindlichen Norm des Völkerrechts verdichtet hat. Ferner analysiert und bewertet er die Auswirkungen dieser Rechtsentwicklung für den UN-Sicherheitsrat und die Regionalorganisationen.