Trunkenheit und Obliegenheit
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Rausch, Obliegenheit, Verwirkung, Rechtsgeschichte, Rechtspolitik, § 21 StGB, § 20 StGB, § 323a StGB Die rechtliche Behandlung selbst verursachter Schulddefekte ist seit jeher Gegenstand lebhafter Diskussionen. Neuere Vorstöße in Rechtsprechung, Schrifttum und Politik zielen vor allem auf einen Strafmilderungsausschluss bei „selbstverschuldeter“ Trunkenheit. Nach einem rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Überblick werden die diesbezüglichen Ansätze dargestellt und aufgearbeitet. Dabei zeigen sich die Möglichkeiten und Grenzen einer dogmatischen Erfassung der Fallkonstellationen der „actio libera in causa“ und der sonstigen Fälle sog. Vorverschuldens. Das besondere Augenmerk gilt der Erwägung, dass sich der Täter nicht entlastend auf einen eigens herbeigeführten Defektzustand berufen kann. Daran anknüpfend wird untersucht, ob und wie die Konzepte des Rechtsmissbrauchs, der Verwirkung und der Obliegenheiten für das Strafrecht fruchtbar gemacht werden können. Die Ergebnisse münden in einer auf den Gedanken einer Obliegenheitsverletzung gestützten Lösung.