Regesten Kaiser Friedrichs III.
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In den neuen „Supplementen“ zu den Kaiserregesten werden künftig Quellen publiziert, die in Anbetracht der gerade unter Friedrich III. fortschreitenden Dualisierung der Reichsgewalt zum Verständnis der Geschichte von König/Kaiser und Reich wichtig erscheinen. Der erste Band lotet die Möglichkeiten mindestens dreifach aus: Erstens werden landesherrliche Verlautbarungen eines Fürsten regestiert, dessen Herrscherbeziehungen in seiner Sohneseigenschaft begründet lagen, zweitens verringerte dieser die vor ihm eingetretene „Distanz“ seines Herrschaftsbereichs zu Kaiser und Reich, und drittens stieg Max in dieser Zeit selbst zum röm.-dt. König auf und ließ sich vom Vater nicht völlig von der politischen Bühne eliminieren. Die rund 350 Stücke aus seinen ersten fünfzehn „burgundischen Jahren“ umfassen alle Aspekte territorialfürstlichen Handelns: Außenpolitik, Krieg und Frieden, Rechtsprechung, Lehenssachen, Verwaltung, Wirtschaft und Landesausbau (vielfach: Münzwesen; 1491: Waldordnung; 1492: Ordonnanz zum Hochwasserschutz), Beziehungen zu den materiell und politisch widerstrebenden Ständen und zur Kirche etc. Die Fülle und Varianz belegen eine in Dauerkrisen intensivierte Herrschaft, an deren Ende Max mit der Übergabe des weitgehend ungeschmälerten Erbes Marias von Burgund an Philipp d. Schönen die Ära der österreichischen „Niederlande“ sowie die Weltgeltung der Habsburger begründete.