Das UN-Kaufrecht in acht Sprachen
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Die Verfasser empfehlen, für das UN-Kaufrecht nicht amtliche Artikelüberschriften in acht Sprachen zu verwenden. Es sind dies die fünf (von sechs) Originalsprachen des UN-Kaufrechts, nämlich Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch, und die drei amtlichen Übersetzungen Deutsch, Niederländisch und Italienisch. Die Auswahl der Sprachen folgt dem nachweisbar hohen Anteil am Welthandel, zu dem die Außenwirtschaftsunternehmen in jenen Vertragsstaaten beitragen, in denen die jeweilige Sprache die Verkündungssprache des nationalen Gesetzgebers ist. Überschriften erleichtern den Zugang zur Systematik und weisen auf den wesentlichen Inhalt der Norm hin. Für Anwendung und Auslegung der Norm sind sie ein wertvolles Arbeits- und Hilfsmittel. Die in der deutsch- und englischsprachigen Kommentarliteratur verwandten Überschriften werden an neun Beispielen erstmals umfassend analysiert. Neue Formulierungsvorschläge in acht Sprachen bilden die Quintessenz der Untersuchung. Die Abhandlung legt das rechtswissenschaftliche Fundament für die im Internet veröffentlichte Datenbank „Das UN-Kaufrecht (CISG/UN-K) in acht Sprachen“ vornehmlich aus der Sicht der drei deutschsprachigen Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz. Leitmotiv der Untersuchung ist das dem UN-Kaufrecht immanente Gebot der Einheitlichkeit. Gekennzeichnet wird damit die Notwendigkeit, das UN-Kaufrecht in allen Vertragsstaaten übereinstimmend auszulegen und anzuwenden. Dieses Gebot bestimmt die Formulierung international akzeptabler, nicht amtlicher Artikelüberschriften. Es führt ferner dazu, vom Schrifttum erkannte Fehler und Ungenauigkeiten der amtlichen deutschen Übersetzung in der Datenbank kenntlich zu machen und ihnen Änderungsvorschläge gegenüberzustellen. Die Untersuchung und die Datenbank sind ein weiterer Baustein für die Schaffung eines international mehrsprachigen und einheitlichen Wortschatzes des UN-Kaufrechts. Schließlich untermauert die Untersuchung die Bewertung der Datenbank in Kreisen der deutschsprachigen Außenhandelspraxis, wonach sie für eine erhebliche und dauernde Arbeitserleichterung sorgen kann.