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Urteilsfähigkeit

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Nur wer urteilsfähig ist, kann sich uneingeschränkt rechtlich binden. Damit spielt die Urteilsfähigkeit, auch wenn im Rechtsalltag kaum beachtet, bei praktisch allen Rechtsgeschäften eine zentrale Rolle. Besonders wichtig ist dies bei Fragen über Leben und Tod, etwa bei der Errichtung eines Testaments, beim Abbruch einer Behandlung auf Wunsch des Patienten und auch bei der Ausübung des durch Art. 8 EMRK garantierten Rechts, selbst über Art und Zeitpunkt seines Todes zu entscheiden. Die Urteilsfähigkeit (welche im deutschen Recht übrigens als Geschäftsfähigkeit bezeichnet wird) kann als eine der Schnittstellen zwischen Recht und Psychiatrie angesehen werden, weswegen das vorliegende Werk unter Mitarbeit eines Psychiaters (Dr. med. Witold Tur, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, Direktor des Instituts für medizinische Begutachtung in Zürich) entstanden ist. Neben generellen Aspekten der Urteilsfähigkeit behandelt es auch die Auswirkungen verschiedener psychischer Krankheiten auf diese und erläutert sie jeweils im Hinblick auf die Fähigkeit zur Eheschliessung, zur Testamentserrichtung, zum Behandlungsabbruch und zur Ausübung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben. Es werden auch verschiedene, für medizinische Laien handhabbare Screening-Tools zur Klärung der Urteilsfähigkeit vorgestellt.

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