Leitfaden Bürgerbeteiligung gemäß Artikel 14 der EG Wasserrahmenrichtlinie
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„Bei jedem Wasserwirtschaftsprojekt wollen jetzt scho Hinz und Kunz ohne Ahnung mitsprechen. Damit werden notwendige Maßnahmen blockiert und sabotiert“. So das vernichtende Urteil eines deutschen Behördenmitarbeiters gegenüber der Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung in der Wasserwirtschaft. „Wir sind damit schneller. Wenn man von Anfang an alle Leute an einen Tisch holt, spart man sich viel Aufregung im nachhinein. Und bisher bewährte sich das ausgesprochen gut.“ So der Umweltminister von Schleswig-Holstein, Klaus Müller, über die bisherigen Erfahrungen mit dem Partizipationsgebot in Art. 14 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Der Abschlussbericht/Leitfaden zur Bürgerbetzeiligung im Rahmen der WRRL enthält: Eine Einführung zum Thema „Bürgerbeteiligung“. Zusammenfassung der Fallstudien. Berichte zu den partnerübergreifenden Aktionen. Beispielhafte Projekte außerhalb des RheinNetz-Projektes. Sowie eine Darstellung der gemeinsam gezogenen Schlussfolgerungen zum Partizipationsgebot der WRRL.