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Die Willensmacht des Staates

Die gemeindeutsche Staatsrechtslehre des Carl Friedrich von Gerber

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  • 464 Seiten
  • 17 Lesestunden

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Mit Carl Friedrich von Gerber (1823-1891) beginnt die Geschichte der modernen deutschen Staatsrechtswissenschaft, die hier im Fokus steht. Gerber entwickelte ein System des gemeinen deutschen Staatsrechts, das die Einzelstaaten vereinte. Die Arbeit beleuchtet nicht nur seine Karriere als Staatsrechtler, sondern auch seine Tätigkeiten als Privatrechtler und Politiker. Im nächsten Kapitel wird die Wissenschaft des gemeinen deutschen Staatsrechts und Gerbers Rolle darin untersucht. Er repräsentiert den „Methodenwandel“ im öffentlichen Recht, dessen historische Entwicklung analysiert wird. Gerbers Rechtslehre zeigt starke Bezüge zur historischen Rechtsschule (Savigny und Puchta). Es werden seine Rechtsquellenlehre, seine Ansichten zur Verfassungsinterpretation, seine Systembildung sowie die zentralen Elemente seines Systems und sein Konzept der Autonomie des Staatsrechts gegenüber Verwaltungsrecht, Politik und Philosophie dargestellt. Im abschließenden Kapitel wird erläutert, wie Gerber die deutsche konstitutionelle Monarchie juristisch abgebildet hat, die durch einen Dualismus zwischen Monarch und Volksvertretung geprägt war. Sein offenes Modell war flexibel genug, um verschiedene Ausprägungen der konstitutionellen Monarchie zu beschreiben. Im Vergleich zu anderen Staatsrechtlern zeigt sich, dass Gerber weniger „antiparlamentarisch“ war, als oft angenommen wird, und er konnte der politischen Realität nicht entkommen.

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Die Willensmacht des Staates, Carsten Kremer

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2008
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