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Bayerisches Versammlungsgesetz

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Nachdem mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht auf die Länder übergegangen ist, hat Bayern als erstes Bundesland ein eigenes Versammlungsgesetz erlassen. Dieses ist am 1.10.2008 in Kraft getreten. Die Textausgabe beschränkt sich nicht nur auf die Wiedergabe des bloßen Gesetzestextes, sondern liefert einen umfassenden Überblick über Hintergrund und Anwendung der neuen Bestimmungen. Der Autor führt kompetent, zuverlässig und schnell in die neue Rechtslage ein und gibt fundierte Antworten auf Auslegungsfragen des neuen Versammlungsrechts. Der Leser erfährt u. a., was er bei Anmeldung, Durchführung und Organisation einer Versammlung zu beachten hat. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert die Suche. Der Verfasser kann sowohl langjährige Praxiserfahrung als Jurist bei einer Versammlungsbehörde in Bayern als auch zahlreiche Publikationen u. a. im Bereich des Versammlungsrechts vorweisen.

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Bayerisches Versammlungsgesetz, Alfred Scheidler

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2011
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