Vertragsfreiheit und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
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Die Gesundheitsreform 2007 will auch die private Krankenversicherung grundlegend umgestalten: Die PKV muss einen Basistarif anbieten. Die Alterungsrückstellungen, welche das demographiefeste Finanzierungssystem der PKV ausmachen, sollen „portabel“ werden. Auch wird der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Durch die Einführung von Wahltarifen in der GKV erwächst der PKV staatliche Konkurrenz in dem bislang allein ihr vorbehaltenen Bereich der Zusatzversicherungen. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren die Änderungen rechtlich heftig umstritten. Gregor Thüsing und Andreas von Medem zeigen, dass das Reformwerk nicht mit den Grundrechten der Versicherungsunternehmen und der privat Versicherten vereinbar ist. Ihre Abhandlung beruht auf Verfassungsbeschwerden, die von 24 PKV-Unternehmen eingelegt wurden und über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 entscheiden wird.