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Parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union

Die Parlamente Deutschlands und Polens im europäischen Verfassungsverbund

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Seit der Debatte um den Vertrag von Maastricht wird die Rolle der mitgliedstaatlichen Parlamente in der Diskussion um die demokratische Legitimation der Europäischen Integration immer wieder thematisiert. Laut dem Bundesverfassungsgericht sind diese Parlamente „zuvörderst“ für die Legitimierung des Integrationsprozesses verantwortlich. Der Vertrag von Lissabon gewährt den nationalen Parlamenten erstmals direkte Mitwirkungsrechte auf europäischer Ebene. Florian Baach untersucht, wie groß der tatsächliche Legitimationsbeitrag der mitgliedstaatlichen Parlamente ist, insbesondere des Deutschen Bundestags und des polnischen Sejm. Er entwickelt Maßstäbe für das erforderliche Legitimationsniveau gemäß dem europäischen Demokratieprinzip, basierend auf dem Europäischen Verfassungsverbund, der die europäischen Verträge und das Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten umfasst. Bei der Analyse der parlamentarischen Mitwirkung an der Primärrechtsetzung zeigt sich, dass die Parlamente zwar bei der Inkraftsetzung von Änderungsverträgen eine starke Position haben, ihr legitimatorisches Potenzial jedoch bei der Ausarbeitung der Verträge nicht vollständig ausgeschöpft wird. Auch im Rahmen der Vertragsausführung bleibt das Legitimationspotenzial von Bundestag und Sejm oft ungenutzt.

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Parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union, Florian Baach

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2008
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