Anlagevorschriften für Wertpapierfonds und ökonomische Portfoliotheorie
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Bei der Anlagepolitik von Wertpapierfonds steht die Bildung eines effizienten Portfolios mit einer optimalen Verteilung von Rendite und Risiko im Vordergrund. Die Anlagevorschriften für richtlinienkonforme Sondervermögen (§§ 46 ff. InvG) setzen Kapitalanlagegesellschaften allerdings Grenzen bei der Diversifizierung der Vermögensgegenstände. Diese gesetzlichen Grenzen wurden im Laufe der letzten Jahre erheblich liberalisiert. Nach dem Investmentänderungsgesetz, welches zum 27. Dezember 2007 in Kraft getreten ist, bieten sich den Kapitalanlagegesellschaften noch weitere Anlagespielräume. Der Verfasser analysiert die Anlagevorschriften für Wertpapierfonds aus rechtlicher, rechtsvergleichender und ökonomischer Perspektive und nähert sich so der Frage, ob die Anlagevorschriften eine sinnvolle Begrenzung der regulierten kollektiven Kapitalanlage darstellen. Der Anleger kann durch Anlagerestriktionen, aber auch durch Informationspflichten und Vertriebsbeschränkungen geschützt werden. Diese verschiedenen Möglichkeiten der Gewährleistung des Anlegerschutzes werden gewürdigt. Zusätzlich werden ausländische Besonderheiten – wie die Sondergeschäftsfähigkeit von „qualifizierten Anlegern“ – mit in die Analyse einbezogen. Eine besondere Bedeutung kommt der ökonomischen Portfoliotheorie zu, die auf dem Zusammenhang zwischen Renditechancen und Risiken der einzelnen Portfoliobestandteile (Korrelation) basiert. Als Ergebnis schlägt der Verfasser ein Alternativkonzept der „Investmentfonds für qualifizierte Anleger“ vor, welches die gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt.