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Kommunale Steuerung der Bebaubarkeit durch Verträge und dingliche Rechte

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Der Erlass eines Bebauungsplans erfordert die Einhaltung eines strikt festgelegten, oft langwierigen Verfahrens, an dessen Ende der Plan als einseitig-hoheitliche Anordnung ergeht. Der städtebauliche Vertrag basiert hingegen auf Verhandlungen gleichberechtigter Partner. Damit steht der Gemeinde ein Instrument zur Verfügung, das flexible, einvernehmliche Entscheidungen verspricht. Da jedoch durch städtebauliche Verträge die Anforderungen, die das Baugesetzbuch an eine rechtsstaatliche Planung stellt, nicht unterlaufen werden dürfen, ist der Einsatz des Instruments begrenzt. Vor dem Hintergrund dieses Spannungsfeldes zwischen Flexibilität und Rechtsstaatlichkeit der Bauleitplanung werden im Rahmen des vorliegenden Gutachtens die rechtlichen Grenzen des Einsatzes städtebaulicher Verträge herausgearbeitet und Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung aufgezeigt.

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2008

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