Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess
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Die Frage nach der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen, die den Angeklagten belasten, ist ein zentrales, praktisch höchst bedeutsames Problem des Verfahrens vor internationalen Strafgerichtshöfen. Weder das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) noch seine Verfahrens- und Beweisregeln enthalten auf diese Frage abschließende Antworten. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, dass der IStGH schon in seinen ersten Verfahren mit dieser Frage konfrontiert wird. Sie ist deshalb so schwer zu lösen, weil sich verschiedene Interessen gegenüberstehen: das Recht des Angeklagten, Belastungszeugen zu befragen, das Interesse der Anklage an frühzeitiger Sicherung von Beweismitteln, der Zeugenschutz und das Bedürfnis zur Verfahrensbeschleunigung. Vor diesem Hintergrund untersucht Felicitas Wannek die Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien sowie die Regelungen des deutschen, englischen und französischen Rechts zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Art.6 (3)(d) der Europäischen Menschenrechtskonvention macht sie Vorschläge für die Behandlung solcher Vernehmungssurrogate in Verfahren vor dem IStGH.