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Vergleichende Werbung nach § 6 UWG

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Seit dem Inkrafttreten der RL 97/55/EG am 01.09.2000 ist vergleichende Werbung in Deutschland zulässig. Die Zulässigkeit der vergleichenden Werbung ist jedoch durch die strengen Voraussetzungen in § 6 UWG beschränkt. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Auslegung des § 6 UWG und erarbeitet dabei die normativen Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage sowie deren faktischen Auswirkungen auf einzelne Fallgruppen. Insgesamt stellt § 6 UWG bessere Rahmenbedingungen für vergleichende Werbung. Allerdings hängt die beabsichtigte Liberalisierung des Rechts der vergleichenden Werbung von der Haltung der Rechtsprechung. Denn diese Vorschrift enthält viele auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe, die je nach ihrer (engen oder weiten) Auslegung den Anwendungsbereich dieser Vorschrift erheblich ändern können.

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Vergleichende Werbung nach § 6 UWG, Abdullah Erdogan

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2008
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