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Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Lizenzverträgen in der EU und den USA

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Die Bedeutung des internationalen Technologietransfers hat in den letzten Jahren immens zugenommen. Die Gestaltungsfreiheit der dafür notwendigen Lizenzverträge wird allerdings begrenzt durch die jeweils geltenden kartellrechtlichen Vorgaben, da jeder Lizenzierung bestimmte wettbewerbsbeschränkende Wirkungen insbesondere bei Vorgaben zu Art und Umfang der Verwertungsmöglichkeiten quasi immanent sind. Im Hinblick auf die wirtschaftlich bedeutendsten Märkte sind es dabei vor allem die Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaft und der USA, deren Kenntnis für die Vertragsparteien unerlässlich ist, um die Wirksamkeit des Lizenzvertrages nicht zu gefährden. Im Jahre 2004 hat die Europäische Kommission eine neue Gruppenfreistellungsverordnung erlassen in der umfassend geregelt wird, welche Anforderungen bei der Lizenzvertragsgestaltung zwingend eingehalten werden müssen, um den kartellrechtlichen Vorgaben des EG-Rechts zu entsprechen. Diese Verordnung findet wiederum zu großen Teilen ihr Vorbild in den betreffenden US-amerikanischen Regelungen. Die in der Praxis vorherrschende Vielfalt an Lizenzverträgen bringt es allerdings mit sich, dass diese abstrakten gesetzlichen Vorgaben nicht immer leicht handhabbar sind, so dass den Unternehmen dahingehende Beurteilungsschwierigkeiten verbleiben. Der Autor zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regelungskomplexe auf und durchleuchtet die jeweiligen dogmatischen Hintergründe. Er bietet darüber hinaus eine für die Praxis nützliche Darstellung zur kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Lizenzverträgen.

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2008

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