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Alter und neuer Rechtsbruchtatbestand

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Verstößt ein Unternehmen gegen öffentlich-rechtliche Regelungen wie das Ladenschlussgesetz und erlangt dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, so gibt das UWG unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadenersatz und Unterlassung. Dies führt dazu, dass ein öffentlich-rechtlicher Sachverhalt vor die ordentliche Gerichtsbarkeit gelangt, was unterschiedliche Sanktionsinstrumente und das Risiko widersprüchlicher Entscheidungen mit sich bringt. Um eine Art Popularklage zu vermeiden, wird der Rechtsbruchtatbestand auf bestimmte wettbewerbsrechtlich relevante Normen beschränkt. Die Abgrenzung dieser Normen gilt als eine der schwierigsten Fragen des Wettbewerbsrechts. Roland Böhler behandelt die Entwicklung des Rechtsbruchtatbestands über die 100 Jahre des UWG und analysiert die Änderungen durch die UWG-Reform 2004. Besonders beleuchtet er die Tätigkeit kommunaler Unternehmen als Konkurrenten privater Unternehmen. Eine BGH-Entscheidung von 2002 entzog diesen Unternehmen den lauterkeitsrechtlichen Schutz, während nur wenige Verwaltungsgerichte in den Bundesländern die entstandene Rechtsschutzlücke schlossen. Böhler analysiert die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und Gesetzeslage aller Bundesländer und zeigt Strategien auf, wie betroffene Unternehmen sich gegen illegale Konkurrenz wehren können. Zudem macht er konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation für private Unternehmen.

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Alter und neuer Rechtsbruchtatbestand, Roland Böhler

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2009
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(Paperback)
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