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Eine Analyse des SCEBG, des MgVG und der europäischen Rechtsvorschriften zeigt die enge Verwandtschaft dieser Regelungen mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, einschließlich der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft und der Richtlinie zur Arbeitnehmerbeteiligung, markieren einen bedeutenden Fortschritt im europäischen Gesellschafts- und Arbeitsrecht und dienen als Grundlage für nachfolgende Rechtsakte. Die SE wird von der Praxis angenommen, da sie eine Alternative zu nationalen Gesellschaftsformen bietet und sowohl den organisatorischen als auch wirtschaftlichen Bedürfnissen grenzüberschreitend tätiger Unternehmen Rechnung trägt. Zudem erfüllt sie die Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitgestaltung und Mitentscheidung. Insbesondere in Deutschland findet die SE zunehmend Akzeptanz, nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch im Mittelstand, aufgrund ihrer größeren Gestaltungsfreiheit und Flexibilität im Vergleich zu nationalen Rechtsformen. Der Kommentar beleuchtet die Entstehungsgeschichte der SE, SCE und der Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie die nationalen Umsetzungsgesetze, um ein korrektes Verständnis dieser Rechtsakte zu schaffen. Ein Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Regelungen wird gegeben, ergänzt durch eine detaillierte Kommentierung der Bestimmungen des SEBG sowie der spezifischen Regelunge
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Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen auf der Grundlage des europäischen Rechts, Bernhard Nagel
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- 2009
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