Handbuch der Vorsorgeverfügungen
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Patientenverfügungen sind aktuell gesetzlich neu geregelt. Dies verdeutlicht der Bedarf der persönlichen Vorsorge. Das vorliegende Handbuch zeigt zunächst die Möglichkeiten privater Vorsorgeverfügungen auf, wobei stets das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen im Mittelpunkt steht. Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung werden im Einzelnen hinsichtlich der verschiedenen Regelungsbereiche - Gesundheit, Wohnung, Lebensgestaltung, Geld usw. - umfassend behandelt. Ein ausführlicher Abschnitt widmet sich der Kontrolle des Bevollmächtigten oder Betreuers. In einem dritten Teil werden die Fragestellungen erörtert, die sich bei Auslandsbezug ergeben, insbesondere auch wie die Vorsorge von Ausländern nach deutschem Kollisionsrecht gestaltet werden kann. Formulierungsvorschläge machen das Werk zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel für die Gestaltungspraxis. - Berücksichtigung der Neuregelung zur Patientenverfügung vom 29. Juli 2009 - Hinweise bei Auslandsbezügen mit Darstellung der wichtigsten Rechtsordnungen - übersichtliche Darstellung der Instrumente persönlichen Vorsorge - umfassender Teil II zur Gestaltung privatautonomer Vorsorge Prof. Dr. Volker Lipp ist ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Göttingen. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Tätigkeit bilden das Familienrecht, das Medizinrecht und das Zivilprozessrecht. Zahlreiche Veröffentlichungen u. a. zu Fragen der privatautonomen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Sachverständiger für den Deutschen Bundestag zur Frage der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung. Prof. Dr. Anne Röthel hat einen einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht an der Bucerius Law School. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören das deutsche und ausländische Erb- und Familienrecht. Dr. Jürgen Spalckhaver ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar in Kassel. Er hält Vorträge zu den Themen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge, Arzthaftungsrecht, Abgeordnetenmandat und Parteienstaat. Für Rechtsanwälte und Notare, allgemeine Beratungsstellen, Laien, die sich für die Thematik interessieren. Des Weiteren für Betreuungsvereine, Hospizvereine, Caritas, Banken, Sparkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztevereinigungen, Krankenkassen, Krankenhäuser und deren Sozialeinrichtungen, Kureinrichtungen, Fürsorgestellen etc.