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Kritische Schnittstellen bei Eigenleistungen

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Für viele private Bauherren wäre die Finanzierung von Wohneigentum ohne Eigenleistung nicht möglich. Die Durchführung von Bauarbeiten durch Laien kann jedoch problematisch sein. Mangelndes Fachwissen führt nicht nur zu Schäden am ausgeführten Gewerk, sondern oft auch an angrenzenden Gewerken. Wenn Bauherren mangelhafte Arbeiten ausführen, können Architekten und Bauunternehmer haftbar gemacht werden, obwohl diese Arbeiten nicht im Bauvertrag enthalten sind. Eine Umfrage unter Architekten und Sachverständigen identifizierte folgende Schadensschwerpunkte: Innenausbau, Dachgeschossausbau, Anschluss von Außenanlagen an das Gebäude und Kellerausbau. Unproblematische Bereiche für Eigenleistungen sind das Verlegen von Bodenbelägen und die Bearbeitung von Wandoberflächen im Innenausbau sowie die Gestaltung von Grünflächen im Außenbereich, die etwa 30 cm vor der Gebäudeaußenwand enden sollten. Beim Teilausbau des Kellers als Aufenthaltsraum sind feuchtigkeitsunempfindliche Materialien für Wärmedämmung und Bodenbeläge ratsam. Bei innen liegender Dämmung sollte der Planer auf mögliche Wärmebrücken entlang der Fensterleibungen oder zwischen Außen- und Innenwänden hinweisen, um das Risiko von Tauwasser- und Schimmelbildung zu vermeiden.

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Kritische Schnittstellen bei Eigenleistungen, Rainer Oswald

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Erscheinungsdatum
2008
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