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Kautionsschutzgesetz

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„Immer mehr häufen sich die Fälle, in denen Dienstgeber von Stellensuchenden die Leistung von Kautionen, Gewährung von Darlehen oder Einbringung von Geschäftseinlagen begehren; die Stellenlosen lassen sich in der Hoffnung, wieder zu Arbeit und Verdienst zu gelangen, nur zu leicht dazu verleiten, solche Geldleistungen zu erbringen …“ Dieser Text stammt aus den Erläuternden Bemerkungen der Gesetzesvorlage der Bundesregierung aus dem Jahre 1937. Die Problematik ist aber aktuell wie eh und je. Gerade in den Zeiten steigender Arbeitslosigkeit würden viele Menschen alles tun, um wieder zu einem Job zu kommen. Der Autor, Dr. Klaus Mayr, ist Referent für Arbeitsrecht in der AK Oberösterreich. Er kennt solche Fälle hinlänglich aus seiner täglichen Praxis. Nach seiner Erfahrung sind es oft Nicht-EU-Ausländer, von denen Kautionen oder Darlehen verlangt werden, meistens von ihren eigenen Landsleuten. Verschärfend kommt dazu, dass sie wegen einer Beschäftigungsbewilligung an den Betrieb gebunden sind. Das bedeutet, ein wirklich effektiver Rechtsschutz fehlt. Auch bei freien Dienstverträgen und Werkverträgen kommt es häufig vor, dass vom Arbeitgeber Vorleistungen verlangt werden.

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Kautionsschutzgesetz, Klaus Mayr

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Erscheinungsdatum
1999
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