Umgang mit NATURA-2000-Gebieten bei Vorhaben der Landesentwicklung
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Das Verhältnis der Raumordnung zum europäischen Naturschutzrecht bedarf der Verbesserung. Das vorliegende Arbeitsmaterial der ARL zeigt auf, dass das Raumordnungsverfahren sehr gut geeignet ist, raumbedeutsame Pläne und Projekte im Rahmen einer „raumordnerischen“ FFH- bzw. Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung auch auf ihre Vereinbarkeit mit den inhaltlichen Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts hin zu untersuchen. Die meisten im Verhältnis des europäischen Naturschutzrechts zur Raumordnung auftretenden Probleme lassen sich mit relativ geringem Aufwand beheben. Auf der Grundlage dieser Erkenntnis werden in diesem Band Vorschläge zum Umgang mit Schutzgebietsausweisungen, zur Erstellung von Managementplänen und zur Durchführung von Raumordnungsverfahren erarbeitet.