Zur Lehre von der Geschäftsgrundlage nach altem und neuem Recht
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Die Autorin behandelt in dieser Arbeit die Lehre von der Geschäftsgrundlage, wie sie sich im 20. Jahrhundert entwickelt hat und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz kodifiziert worden ist. Auch die Vorläufer der Geschäftsgrundlagenlehre, nämlich die Lehre von der Voraussetzung von Windscheid und die sogenannte clausula rebus sic stantibus , kommen zur Sprache. Ferner wird die Ausprägung durch Oertmann und die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu verschiedenen Fallgruppen der Geschäftsgrundlagenproblematik behandelt: Währungsverfall, Zweckvereitelung und Irrtumsfälle. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird mit den einzelnen Urteilen eingehend vorgestellt und analysiert. Untersucht wird zudem das Schrifttum aus der Zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Abschließend analysiert die Verfasserin das vom Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geschaffene neue Recht. Dabei geht es vor allem um die Abgrenzung der sich überschneidenden Regelungen der §§ 275 und 313 BGB, des Unvermögens bzw. der Unzumutbarkeit und der Geschäftsgrundlagenstörung.