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Die Durchsuchung von Räumlichkeiten im Ermittlungsverfahren

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Die Arbeit zur „Durchsuchung von Räumlichkeiten im Ermittlungsverfahren“ hinterfragt die faktische Wirksamkeit des Richtervorbehalts im Hinblick auf die ihm zugewiesene Funktion, einen Grundrechtseingriff mess- und kontrollierbar zu machen. Analysiert wird insbesondere die Kompetenzverteilung zwischen Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern im Ermittlungsverfahren. Dazu werden Handlungs- und Kommunikationsstrukturen zwischen den Verfahrensbeteiligten transparent gemacht. Dies geschieht primär durch die Auswertung von Einzelinterviews mit Experten und mittels einer quantitativen Aktenanalyse.

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Die Durchsuchung von Räumlichkeiten im Ermittlungsverfahren, Anja Finke

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2009
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