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Die Behandlung fremdenfeindlicher Straftaten im deutschen Strafrecht

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Fremdenfeindliche Übergriffe sind Bestandteil des deutschen Alltags. Ausweislich der jährlich im Verfassungsschutzbericht veröffentlichten Daten ist die Anzahl der Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund in den letzten Jahren deutlich nach oben geschnellt. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach, welche Mittel das deutsche Strafrecht bereithält, um fremdenfeindliche Straftaten zu sanktionieren. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf einer Auseinandersetzung mit der Bewertung fremdenfeindlicher Delikte im Rahmen der Strafzumessung. Nach einem begriffsbestimmenden und empirischen Kapitel zur Verdeutlichung des Ausgangspunktes wird im zweiten Kapitel ermittelt, welche Möglichkeiten das Strafgesetzbuch bietet, bei der rechtlichen Würdigung einer Straftat deren fremdenfeindlichen Charakter zu berücksichtigen. Dabei prüft der Autor in erster Linie, welche Straftatbestände dazu geeignet sind, die spezielle fremdenfeindliche Komponente der Tat zu sanktionieren. Der dritte Teil und Schwerpunkt der Schrift behandelt die Bewertung fremdenfeindlicher Straftaten auf der Ebene der Strafzumessung. Dies geschieht in Form der Erörterung der theoretischen Möglichkeiten, die Umstände einer fremdenfeindlichen Tat zur Schärfung oder im Einzelfall auch zur Milderung der Strafe des fremdenfeindlichen Täters einzusetzen. Dabei werden die einzelnen Strafzumessungstatsachen des § 46 Abs. 2 StGB und die möglichen Bezüge einer fremdenfeindlichen Tat zu der jeweiligen Strafzumessungstatsache dargelegt. Ein Vergleich der dabei gewonnenen Ergebnisse mit der Strafzumessungspraxis - im Wege einer Einzelanalyse der Strafzumessungserwägungen von 26 tatsacheninstanzlichen Urteilen deutscher Strafgerichte - offenbart ein signifikantes Defizit bei der strafzumessungsrechtlichen Bewertung der Umstände einer fremdenfeindlichen Tat. In diesem Zusammenhang schlägt der Autor zum Zweck der Sensibilisierung der Strafgerichte die Aufnahme fremdenfeindlicher Motive in den Katalog des § 46 Abs. 2 StGB vor. Die Studie schliesst im letzten Teil mit der Behandlung der Ermittlungszuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft bei fremdenfeindlichen Gewalttaten. Es geht dabei um die Auslegung des § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG und die Frage, ob diese Norm dem Generalbundesanwalt bei bestimmten fremdenfeindlich motivierten Gewaltdelikten die Befugnis einräumt, die - eigentlich von den Landesstaatsanwaltschaften zu führenden - Ermittlungen an sich zu ziehen.

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Die Behandlung fremdenfeindlicher Straftaten im deutschen Strafrecht, Michael Reichard

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2009
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