Ergänzungen und Modifikationen des deutschen Kaufrechts zum Modell des UN-Kaufrechts
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Martin Mues untersucht die Ergänzungen und Modifikationen des deutschen Kaufrechts zum Modell des UN-Kaufrechts. Die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform war der größte Umbruch, den das Schuldrecht des BGB je erlebt hat. Eine der wichtigsten Quellen der Schuldrechtsreform stellt die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der EU dar. Hinter dieser wiederum steht in etlichen Punkten eine Anlehnung an das UN-Kaufrecht. Dieser vorgegebenen Anpassung des deutschen (Verbrauchsgüter-)Kaufrechts an das UN-Kaufrecht hat der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie aus eigenen Stücken eine noch stärkere Anlehnung an das UN-Kaufrecht hinzugefügt. Diese Entwicklung ist insofern von einem besonderen Interesse, da die Schaffung eines vereinheitlichten europäischen Zivilgesetzbuches nicht mehr als reine Utopie erscheint und es absehbar ist, dass sich ein solches Regelungswerk ebenfalls an den Vorgaben des UN-Kaufrechts orientieren wird. Sollten sich die Vorschriften des deutschen Schuldrechts, die sich an den Vorgaben des UN-Kaufrechts orientieren oder aus überzeugenden Gründen eben von diesen abweichen, in der Praxis bewähren, kann das deutsche Schuldrecht daher durchaus eine führende Rolle bei der Schaffung eines zukünftigen europäischen (Schuld-)Vertragsrechts einnehmen. Zum Gang der Darstellung: Nach einem kurzen historischen Überblick über die Entstehung der zu vergleichenden Rechtsmaterien werden anschließend verschiedene Teilbereiche des Kaufrechts hinsichtlich bestehender Übereinstimmungen und Abweichungen miteinander verglichen. Die untersuchten Bereiche sind das Recht zur Vertragsaufhebung, die Rechtsfolgen der Aufhebung, der Ausschluss der Gewährleistungsrechte des Käufers, das Bestehen einer Pflicht zur Erhaltung der Ware sowie die Bestimmungen zum Erfüllungsort einschließlich dessen Beziehungen zum Prozessrecht.