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Die Diskussion über das vermeintliche „Demokratiedefizit“ der EU betrifft auch die Unionsagenturen, die zunehmend die traditionelle Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ersetzen. Die EU-Kommission hat daher eine Evaluationsphase eingeleitet und angekündigt, bis Ende 2009 von wesentlichen Erweiterungen des Agenturwesens abzusehen. Das zentrale Problem besteht darin, dass es für die Agenturen im Gegensatz zu den Hauptorganen der Union kaum spezifische vertragliche Regelungen zur allgemeinen Verpflichtung auf das Demokratieprinzip gemäß Art. 6 Abs. 1 EU gibt. Das Agenturwesen bietet sich als Referenzgebiet zur näheren Bestimmung dieses Prinzips an. Christoph Görisch konkretisiert die demokratischen Anforderungen an das Agenturwesen auf Basis einer umfassenden Klärung des Art. 6 Abs. 1 EU sowie einer verwaltungswissenschaftlichen Typisierung der bestehenden Einrichtungen. Dies geschieht durch wertende Rechtsvergleichung und kritische Analyse der grundlegenden „Meroni“-Entscheidungen des EuGH von 1958, die den Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts betreffen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind auch in der aktuellen Evaluationsphase von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die kürzlich vorgeschlagene Schaffung weiterer europäischer Regulierungsagenturen, etwa in den Bereichen Telekommunikation und Energie.
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Demokratische Verwaltung durch Unionsagenturen, Christoph Görisch
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- 2009
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