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Marvin Knapp untersucht, ob Vermieter die Kosten der Räumungsvollstreckung durch eine umfassende Berufung auf das Vermieterpfandrecht an der Mieterhabe reduzieren können. Ziel ist es, einen Abtransport der Mieterhabe zu vermeiden und damit einen Kostenvorschuss zu umgehen. Ein zentrales Problem ist, dass die Mieterhabe in vielen Fällen nicht pfändbar ist, wodurch ein Vermieterpfandrecht an den Gegenständen nicht entsteht. Knapp analysiert diese Problematik und beleuchtet die Schnittstelle zwischen den prozessrechtlichen Vorschriften der Räumungsvollstreckung und den materiellrechtlichen Bestimmungen des Vermieterpfandrechts. Er kommt zu dem Schluss, dass die Vorschriften der Zwangsvollstreckung durch das Vermieterpfandrecht überlagert werden, was bedeutet, dass die Sachen vom Gerichtsvollzieher in der Wohnung zurückgelassen werden müssen. Nach der dogmatischen Analyse folgt eine praktische Rentabilitätsuntersuchung aus Sicht des Vermieters, der die Vollstreckung betreibt, und berücksichtigt mögliche Rechtsbehelfe des Mieters. Abschließend thematisiert der Verfasser praxisrelevante Folgeprobleme, wie Vermieter sich kostengünstig von zurückgebliebenen Gegenständen des Mieters trennen können, ohne sich Schadensersatzansprüchen auszusetzen.
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Die Räumungsvollstreckung nach dem Berliner Modell, Marvin Knapp
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- 2009
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