Die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen unter besonderer Berücksichtigung des Honorarbescheides
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Wie wird ein Vertragsarzt (vormals Kassenarzt) bezahlt? Das Buch zeigt auf, wie das komplexe Honorierungssystem vom beitragszahlenden Mitglied einer Krankenkasse über die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen bis hin zu den die Leistungen erbringenden Vertragsärzten entstanden und nunmehr geregelt ist. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf den Verwaltungsakt gerichtet, mit dem die Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt (festsetzt), wie hoch das jeweilige Honorar ist: Der sog. Honorarbescheid. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die der Autor analysiert und würdigt, bestehen gegenüber einem „normalen“ Verwaltungsakt gewisse Besonderheiten. Die nachträgliche Möglichkeit zur Aufhebung ist erleichtert, da es sich um einen vorläufigen Verwaltungsakt handeln soll.
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Die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen unter besonderer Berücksichtigung des Honorarbescheides, Henning Knopp
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2009
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- Titel
- Die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen unter besonderer Berücksichtigung des Honorarbescheides
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Henning Knopp
- Verlag
- Nomos
- Erscheinungsdatum
- 2009
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3832942947
- ISBN13
- 9783832942946
- Reihe
- Bochumer Schriften zum Sozial- und Gesundheitsrecht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Wie wird ein Vertragsarzt (vormals Kassenarzt) bezahlt? Das Buch zeigt auf, wie das komplexe Honorierungssystem vom beitragszahlenden Mitglied einer Krankenkasse über die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen bis hin zu den die Leistungen erbringenden Vertragsärzten entstanden und nunmehr geregelt ist. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf den Verwaltungsakt gerichtet, mit dem die Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt (festsetzt), wie hoch das jeweilige Honorar ist: Der sog. Honorarbescheid. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die der Autor analysiert und würdigt, bestehen gegenüber einem „normalen“ Verwaltungsakt gewisse Besonderheiten. Die nachträgliche Möglichkeit zur Aufhebung ist erleichtert, da es sich um einen vorläufigen Verwaltungsakt handeln soll.